Nicht jedes österreichische Unternehmen benötigt automatisch eine LEI-Nummer. Die LEI-Pflicht entsteht vor allem dann, wenn ein Rechtsträger an bestimmten Finanztransaktionen beteiligt ist oder in einer regulatorischen Meldung eindeutig identifiziert werden muss.
Handelt eine GmbH, AG, Stiftung oder ein anderer Rechtsträger mit meldepflichtigen Finanzinstrumenten oder Derivaten, kann vor der Ausführung der Transaktion ein LEI erforderlich sein. Entscheidend sind die konkrete Transaktion, das anwendbare Regelwerk und die Anforderungen der Bank oder des Brokers.
Nutzen Sie die folgende Übersicht als erste Orientierung. Ob im konkreten Fall eine LEI-Nummer-Pflicht besteht, sollte zusätzlich mit der ausführenden Bank, dem Broker oder dem zuständigen Compliance-Team geklärt werden.
Bei meldepflichtigen Transaktionen nach MiFIR müssen juristische Personen und andere LEI-fähige Rechtsträger eindeutig identifiziert werden.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht betrachtet dabei alle voll- und teilrechtsfähigen Einheiten, auf deren Namen ein Wertpapierdepot eröffnet werden kann, als juristische Personen im unionsrechtlichen Sinn. Dazu zählen neben Kapitalgesellschaften auch vollrechtsfähige Personengesellschaften wie OG und KG.
Ein Wertpapierunternehmen muss vor der Ausführung einer meldepflichtigen Transaktion sicherstellen, dass ein Kunde, der einen LEI führen kann, über einen solchen Code verfügt. Diese Regel wird häufig mit „No LEI, No Trade“ zusammengefasst.
Fehlt der erforderliche LEI, kann die Bank oder der Broker die Transaktion unter Umständen nicht ausführen. Das betrifft beispielsweise den Kauf oder Verkauf bestimmter Aktien, Anleihen, ETFs und anderer Finanzinstrumente über ein Depot des Rechtsträgers.
Je nach Ausgestaltung kann auch die Übertragung von Wertpapieren zwischen Depots als meldepflichtige Transaktion gelten. Die depotführende Stelle kann deshalb auch bei einem Wertpapierübertrag einen LEI verlangen.
Ob eine Organisation einen LEI benötigt, hängt von ihrer Rechtsform, der geplanten Transaktion und den geltenden Meldepflichten ab.
GmbH, AG, OG, KG und GmbH & Co KG benötigen in der Regel einen LEI, wenn sie über ein Firmendepot meldepflichtige Wertpapiere oder Derivate handeln.
Investmentfonds, Verwaltungsgesellschaften, Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen können je nach Struktur und Rolle in der Transaktion einen eigenen LEI benötigen.
Eine Privatstiftung oder ein Verein kann einen LEI benötigen, wenn die Organisation im eigenen Namen Aktien, Anleihen, ETFs oder andere meldepflichtige Finanzinstrumente handelt.
Finanzinstitute verwenden LEIs zur eigenen Identifikation sowie zur Identifikation von Kunden, Gegenparteien und Emittenten in regulatorischen Meldungen.
Die Legal-Entity-Identifier-Pflicht kann aus verschiedenen europäischen Finanzmarktregelungen entstehen.
| Regelwerk | Betroffene Aktivitäten | Typische betroffene Rechtsträger | Rolle des LEI |
|---|---|---|---|
| MiFID II und MiFIR | Meldepflichtige Transaktionen mit Aktien, Anleihen, ETFs und weiteren Finanzinstrumenten | Wertpapierunternehmen und ihre LEI-fähigen Kunden | Identifikation juristischer Personen in Transaktionsmeldungen |
| EMIR und EMIR REFIT | Börsengehandelte und außerbörsliche Derivate | Finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien sowie zentrale Gegenparteien | Identifikation der beteiligten rechtlichen Einheiten in Derivatemeldungen |
| SFTR | Pensionsgeschäfte, Wertpapier- und Warenleihen, Buy-Sell-backs und Lombardgeschäfte | Finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien | Identifikation rechtlicher Gegenparteien in Meldungen an Transaktionsregister |
Nach EMIR müssen Derivategeschäfte an Transaktionsregister gemeldet werden. Rechtliche Gegenparteien werden dabei grundsätzlich durch ihren LEI identifiziert.
Die SFTR betrifft Wertpapierfinanzierungsgeschäfte wie Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihen. Auch dort werden Rechtsträger in den Meldungen über einen LEI identifiziert.
Auch ohne aktuelle gesetzliche Pflicht kann eine frühzeitige LEI-Registrierung sinnvoll sein:
Eine freiwillige Registrierung ersetzt keine rechtliche Prüfung der konkreten Transaktion.
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Nein. Die LEI-Nummer-Pflicht hängt hauptsächlich von der jeweiligen Finanztransaktion oder regulatorischen Meldepflicht ab. Ein Unternehmen, das keine entsprechenden Finanzinstrumente handelt und keiner LEI-relevanten Meldung unterliegt, benötigt normalerweise keinen LEI.
Eine GmbH benötigt einen LEI, wenn sie bei einer meldepflichtigen Finanztransaktion als Rechtsträger identifiziert werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die GmbH über ihr eigenes Depot Aktien, Anleihen oder ETFs kauft oder verkauft.
Bei einer meldepflichtigen Wertpapiertransaktion über ein auf die GmbH lautendes Depot ist in der Regel ein aktiver LEI erforderlich. Ohne den notwendigen LEI kann die Bank oder der Broker die Transaktion möglicherweise nicht ausführen.
Ein Einzelunternehmen benötigt normalerweise keinen eigenen LEI, weil die Unternehmerin oder der Unternehmer als natürliche Person handelt. Die genaue Behandlung sollte dennoch mit der Bank oder dem Broker geklärt werden.
Eine Privatstiftung kann einen LEI benötigen, wenn sie über ein eigenes Depot meldepflichtige Wertpapiergeschäfte durchführt oder in einer anderen regulatorischen Meldung als Rechtsträger identifiziert werden muss.
Nicht automatisch. Hält oder handelt ein Verein jedoch meldepflichtige Finanzinstrumente im eigenen Namen, kann vor der Transaktion ein aktiver LEI erforderlich sein.
Je nach Art des Depotübertrags und der melderechtlichen Behandlung kann ein LEI erforderlich sein. Die abgebende oder empfangende Bank kann bestätigen, welche Identifikationsdaten für den konkreten Übertrag benötigt werden.
Ja. Banken und Broker können einen LEI verlangen, wenn sie den Rechtsträger in einer vorgeschriebenen Meldung identifizieren müssen. Sie können ihn außerdem im Rahmen eigener Compliance-Prozesse anfordern.
Ist ein LEI für eine meldepflichtige Transaktion vorgeschrieben, kann die Bank oder der Broker die Transaktion möglicherweise nicht ausführen. Dadurch können sich Wertpapierkäufe, Verkäufe oder Übertragungen verzögern.
Für meldepflichtige Transaktionen muss der erforderliche LEI vorhanden sein. Banken oder Broker können zusätzlich verlangen, dass der Datensatz aktuell ist und den Status „Issued“ aufweist. Ein Datensatz mit dem Status „Lapsed“ wurde nicht rechtzeitig erneut validiert und sollte vor der geplanten Transaktion verlängert werden.