So erhalten Sie eine LEI-Nummer in Österreich

Eine LEI-Nummer wird über einen akkreditierten LEI-Aussteller oder einen mit ihm zusammenarbeitenden Registrierungsagenten angefordert. Dafür müssen Sie den Rechtsträger identifizieren, die hinterlegten Unternehmensdaten bestätigen und gegebenenfalls zusätzliche Nachweise einreichen.

Diese Anleitung zeigt Ihnen, welche Informationen Sie vorbereiten sollten, wie der Antrag geprüft wird und was nach der Ausstellung Ihres LEI-Codes geschieht.

Bevor Sie den LEI-Antrag beginnen

Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen bereits über eine LEI-Nummer verfügt und welche Leistung tatsächlich benötigt wird.

Bestehenden LEI suchen

Prüfen Sie vor einem neuen Antrag über unsere LEI-Suche, ob für den Rechtsträger bereits eine LEI-Nummer registriert ist. Auch ein nicht rechtzeitig verlängerter LEI bleibt dem Rechtsträger dauerhaft zugeordnet.

Neue Registrierung oder Verlängerung wählen

Besitzt der Rechtsträger noch keinen LEI, beginnen Sie eine neue LEI Registrierung. Hat er bereits einen aktiven oder überfälligen LEI, sollte dieser verlängert beziehungsweise aktualisiert werden, anstatt einen zweiten Code anzufordern.

LEI-Pflicht klären

Ob für Ihr Unternehmen eine LEI-Pflicht besteht, hängt von der geplanten Finanztransaktion und den geltenden Meldeanforderungen ab. Unser Überblick zeigt, wer in Österreich eine LEI-Nummer benötigt.

Bei bestimmten meldepflichtigen Wertpapiertransaktionen müssen geeignete juristische Personen bereits vor Ausführung der Transaktion über einen LEI verfügen.

Welche Angaben benötigen Sie?

Bei einem gewöhnlichen österreichischen Rechtsträger lassen sich viele Angaben über öffentliche Register prüfen. Dennoch sollten Sie die folgenden Informationen bereithalten.

Unternehmens- und Registerdaten

  • Eingetragener Firmenname
  • Firmenbuchnummer oder andere offizielle Registernummer
  • Eingetragene Geschäftsanschrift
  • Rechtsform
  • Land der Registrierung

Angaben zur Muttergesellschaft

Je nach Unternehmensstruktur müssen Informationen zur direkten und zur obersten Muttergesellschaft angegeben werden.

Besteht keine direkte oder oberste rechnungslegungsbezogene Muttergesellschaft oder können die entsprechenden Angaben aus einem zulässigen Grund nicht gemeldet werden, wird der passende Ausnahmegrund ausgewählt. Angaben zu direkten und obersten Muttergesellschaften bilden im LEI-System die Frage „Wer gehört wem?“ ab.

Angaben zur antragstellenden Person

Der Antrag sollte von einer vertretungsberechtigten oder entsprechend bevollmächtigten Person eingereicht werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Geschäftsführung oder Vorstand
  • Gesetzliche Vertretung
  • Bevollmächtigte Mitarbeitende
  • Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung mit entsprechender Vollmacht

Mögliche Nachweise

In vielen Fällen können die Daten anhand öffentlicher Register validiert werden. Zusätzliche Unterlagen können erforderlich sein, wenn Angaben nicht eindeutig auffindbar sind oder der Rechtsträger nicht in einem öffentlich zugänglichen Register erscheint.

Mögliche Nachweise sind:

  • Aktueller Firmenbuch- oder Registerauszug
  • Gründungs- oder Organisationsdokument
  • Nachweis über eine Namens- oder Adressänderung
  • Vollmacht oder Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Registerauszug eines ausländischen Rechtsträgers

LEI-Aussteller prüfen die angegebenen Referenzdaten anhand geeigneter offizieller Quellen, beispielsweise nationaler Unternehmensregister.

So erhalten Sie Ihre LEI-Nummer

Der Antrag lässt sich in sechs Schritte unterteilen.

SCHRITT 1

Antrag starten

Geben Sie den eingetragenen Firmennamen oder die Firmenbuchnummer in das Antragsformular ein. Verfügbare Registerangaben werden für die Vorbereitung des Antrags verwendet.

SCHRITT 2

Unternehmensdaten prüfen

Kontrollieren Sie den offiziellen Namen, die Rechtsform, die Geschäftsanschrift und die angezeigten Registerdaten. Berichtigen Sie keine Angaben nur deshalb, weil das Unternehmen im Alltag eine andere Schreibweise oder Geschäftsadresse verwendet. Die LEI-Daten müssen mit den maßgeblichen offiziellen Quellen übereinstimmen.

SCHRITT 3

Konzernangaben ergänzen

Geben Sie an, ob der Rechtsträger von einer direkten oder obersten Muttergesellschaft konsolidiert wird. Falls keine entsprechenden Angaben gemeldet werden können oder müssen, wählen Sie den zutreffenden Ausnahmegrund.

SCHRITT 4

Berechtigung und Nachweise bestätigen

Bestätigen Sie, dass Sie den Antrag im Namen des Rechtsträgers einreichen dürfen. Laden Sie angeforderte Unterlagen hoch, wenn die Daten nicht vollständig über öffentliche Quellen validiert werden können.

SCHRITT 5

Laufzeit wählen und Zahlung abschließen

Wählen Sie die gewünschte Laufzeit und schließen Sie die Zahlung ab. Bei LEI24 stehen je nach Bestellung Karten- und SEPA-Zahlungen zur Verfügung. Für Firmenkunden und Sammelbestellungen kann auch eine Zahlung auf Rechnung angeboten werden.

SCHRITT 6

Validierung und Ausstellung

Nach der Einreichung werden die Angaben geprüft und zur abschließenden Validierung weitergeleitet. Nach erfolgreicher Ausstellung erhalten Sie die 20-stellige LEI-Nummer und das digitale LEI-Zertifikat.

LEI24 unterstützt den Prozess als Registrierungsagent. Die eigentliche Ausstellung erfolgt über den zuständigen LEI-Aussteller beziehungsweise die Local Operating Unit. Registrierungsagenten erleichtern Rechtsträgern den Zugang zu LEI-Ausstellern, während der jeweilige Aussteller für die Validierung und Ausstellung verantwortlich bleibt.

Was geschieht nach dem Absenden?

Prüfung der Unternehmensdaten

Die Angaben werden mit verfügbaren Firmenbuch-, Register- oder anderen autoritativen Datenquellen abgeglichen.

Rückfrage bei Unklarheiten

Stimmen Name, Anschrift, Rechtsform oder Konzernangaben nicht eindeutig überein, kann eine Rückfrage oder ein zusätzlicher Nachweis erforderlich sein.

Veröffentlichung des LEI

Nach erfolgreicher Validierung wird der LEI ausgestellt und zusammen mit den zugehörigen Referenzdaten im globalen LEI-System veröffentlicht.

Der veröffentlichte Datensatz enthält keine Zahlungsinformationen oder privaten Kontaktdaten der antragstellenden Person.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Bei gewöhnlichen österreichischen Rechtsträgern kann die Bearbeitung häufig innerhalb von ein bis zwei Stunden an Werktagen abgeschlossen werden.

Die tatsächliche Dauer hängt jedoch von der Verfügbarkeit der Registerdaten, der Vollständigkeit des Antrags und der Komplexität der Unternehmens- oder Konzernstruktur ab.

Ausländische Rechtsträger und Organisationen ohne eindeutig zugänglichen Registereintrag können zusätzliche Prüfungen erfordern.

Was kostet eine LEI-Nummer?

Die Kosten hängen von der gewählten Laufzeit ab. LEI24 bietet Pakete für ein, drei und fünf Jahre an.

Die vollständigen Preise, enthaltenen Leistungen und Umsatzsteuerangaben werden auf der Startseite und vor Abschluss des Antrags angezeigt.

Häufige Gründe für Verzögerungen

Problem Mögliche Ursache Lösung
Unternehmen wird nicht gefunden Firmenname oder Firmenbuchnummer wurde abweichend eingegeben Offizielle Schreibweise und Firmenbuchnummer kontrollieren
Registerdaten stimmen nicht überein Name, Anschrift oder Rechtsform wurde kürzlich geändert Aktuellen Registerauszug oder Änderungsnachweis bereitstellen
Konzernangaben sind unvollständig Direkte oder oberste Muttergesellschaft wurde nicht angegeben Konzernangaben ergänzen oder zutreffenden Ausnahmegrund auswählen
Vertretungsberechtigung ist unklar Antrag wird durch eine externe oder nicht eingetragene Person gestellt Vollmacht oder anderen Berechtigungsnachweis hochladen
Ausländisches Register ist nicht zugänglich Daten können nicht automatisch validiert werden Aktuellen offiziellen Registerauszug einreichen
Zahlung ist noch offen Überweisung oder Rechnungszahlung wurde noch nicht verbucht Zahlungsstatus prüfen und gegebenenfalls Zahlungsnachweis übermitteln

Nach der Ausstellung

Nach erfolgreicher Registrierung bleibt der 20-stellige LEI grundsätzlich dem Rechtsträger zugeordnet. Die verbundenen Referenzdaten müssen jedoch regelmäßig erneut überprüft und validiert werden.

Bei Änderungen des Firmennamens, der Anschrift, der Rechtsform oder der Konzernstruktur sollte der LEI-Datensatz aktualisiert werden. Spätestens im Rahmen der jährlichen Verlängerung werden die Referenzdaten erneut geprüft.

LEI-Zertifikat herunterladen

Nach der Ausstellung können Sie ein digitales LEI-Zertifikat als PDF herunterladen.

LEI rechtzeitig verlängern

Überwachen Sie den nächsten Verlängerungstermin, damit der Datensatz aktuell bleibt und nicht den Status „Lapsed“ erhält.

Häufig gestellte Fragen

Sie erhalten eine LEI-Nummer, indem Sie den Rechtsträger im Antragsformular identifizieren, die offiziellen Unternehmensdaten bestätigen, erforderliche Konzernangaben ergänzen und den Antrag zur Validierung einreichen.

Ob ein separates Konto erforderlich ist, hängt vom verwendeten Antragsprozess ab. Folgen Sie den Hinweisen im Online-Formular und bestätigen Sie gegebenenfalls Ihre E-Mail-Adresse.

Ja, sofern der Rechtsträger über eine andere geeignete offizielle Quelle validiert werden kann. Je nach Rechtsform oder Registrierungsland kann dafür ein anderer Register- oder Gründungsnachweis erforderlich sein.

Der Antrag kann durch eine vertretungsberechtigte oder bevollmächtigte Person eingereicht werden. Bei Bedarf muss die Berechtigung durch eine Vollmacht oder einen anderen geeigneten Nachweis bestätigt werden.

Beantragen Sie keinen zweiten LEI. Prüfen Sie den vorhandenen Datensatz und verlängern, aktualisieren oder übertragen Sie ihn je nach aktuellem Status.

Diese Angaben helfen dabei, direkte und oberste Konzernbeziehungen im globalen LEI-System abzubilden. Falls keine entsprechende Muttergesellschaft besteht oder die Angaben aus einem zulässigen Grund nicht gemeldet werden können, kann ein passender Ausnahmegrund angegeben werden.

Viele gewöhnliche österreichische Anträge können an Werktagen innerhalb weniger Stunden bearbeitet werden. Unvollständige Angaben, komplexe Eigentumsverhältnisse oder schwer zugängliche Registerdaten können die Bearbeitung verlängern.

Ja. Nach erfolgreicher Ausstellung erhalten Sie ein digitales LEI-Zertifikat als PDF.

Ja. Unternehmensgruppen, Kanzleien und andere professionelle Dienstleister können mehrere Rechtsträger verwalten und Sammelbestellungen anfragen.